Gute Laune Hof
Urlaub im Herzen des Elbsandsteingebirges
Sonnenblumen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem „Gute Laune Hof“ (im Folgenden GLH genannt) gilt mit der Zusage des Gastes und der Verwaltung des GLH als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich nicht mehr möglich, mündlich erfolgen.

1.2 Bei Vertragsabschluss sind 50 % des Vertragswertes innerhalb von 8 Tagen fällig. Erfolgt dies nicht, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

2. An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 16 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muss bis 10 Uhr erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen gesonderter vorheriger Absprache mit der Verwaltung und können gesondert berechnet werden. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

2.2 Wenn nicht anders vereinbart muss die Anreise bis 20 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung anderweitig über die Ferienunterkünfte verfügen. Ausgenommen sind 100 % vorab bezahlte Reservierungen.

2.3 Am Tag der Abreise haben die Unterkünfte bis 10 Uhr geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu sein. Bei Aufenthalt in den Wohnungen bis 14 Uhr wird ½ Tag berechnet. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, wird neben den pauschalen Kosten eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben.

3. Leistungen

3.1 Der Leistungsumfang des GLH ergibt sich aus den geschlossenen Vertragsvereinbarungen. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Prospekt- und Internethaftung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Zahlung

4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen kann das restliche Entgelt für die Unterkunft vor Anreise auf das Konto des GLH überwiesen werden. Der volle Mietpreis für die reservierte Personenzahl und Zeit ist spätestens am Anreisetag in bar zu entrichten.

4.2 Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

4.3 Eventuell weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher angekündigt und deren Übernachtung bezahlt werden.

4.4 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Mietsache dem Gast schon bezahlte Miete zurückzuzahlen.

5. Stornierung

5.1 Wenn nicht schriftlich anders lautend vereinbart, ist die Stornierung einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

  • 30 – 21 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 30 % des Gesamtpreises laut Vertrag.
  • 20 – 11 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 50 % des Gesamtpreises laut Vertrag.
  • 10 – 02 Tagevor Mietbeginn gegen Zahlung von 50 % des Gesamtpreises laut Vertrag.
  • 01 Tage vor Mietbeginn oder bei Nicht-/Spätanreisegegen Zahlung von 100 % des Gesamtpreises laut Vertrag.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haftet dem GLH für die von ihm oder seinen Gästen bzw. Haustieren verursachten Schäden. Der GLH haftet nicht für im GLH verlorenes Bargeld oder Wertsachen, es sei denn den GLH oder sein Personal trifft ein Verschulden oder die Wertsachen wurden gegen Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

6.2 Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

6.3 Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 600 Euro, da das komplette System gewechselt werden muss.

6.4 Eine Änderung der Einrichtung und Ausstattung bleibt dem GLH vorbehalten.

6.5 Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, zu betreten.

6.6 Die Benutzung der Wege zur Wohnung an sich, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt durch den Gast auf eigene Gefahr. Das Gleiche gilt für das gesamte Grundstück und dessen Einbauten und örtliche Gegebenheiten, sowie Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens und der Spielplätze.

6.7 Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.

6.8 Alle Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte.

6.9 Die Hausordnung ist zu beachten.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Königstein in Sachsen.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre persönlichen Interessen gewollt hätten.

7.3 Mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrages akzeptieren beide Seiten die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen vorbeugen. Generell gilt aber, ein offenes direktes Gespräch regelt so gut wie alles!

Wir freuen uns auf Sie!

Raymont Franke
Leupoldishain im Januar 2020